GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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Von: Bettina Herlitzius

Sonder-Abschreibungen für energetische Gebäudesanierung auf Kosten der Länder und Kommunen Zu den Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung (Gesetzentwurf Drucksache 17/6074) erklärt Bettina Herlitzius MdB, Sprecherin für Stadtentwicklung der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Obfrau im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

 

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Dieses Sprichwort könnte für die Versuche der Bundesregierung zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung erfunden worden sein. Glücklicherweise sind sich inzwischen alle Fraktionen im Bundestag einig, dass die Gebäudesanierung in Zukunft wesentlich stärker vorangetrieben werden muss. Andernfalls werden wir die gesetzten Klimaziele nicht erreichen können. Die Ansätze die Sanierungsquote tatsächlich zu erhöhen unterscheiden sich aber sehr stark.

Dies zeigt sich besonders an dem schwarz-gelben Gesetzentwurf zur Förderung von Energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Die Grundidee hinter dem Entwurf war, dass Hauseigentümer Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzen können. Auf den ersten Blick scheint dieser Ansatz reizvoll. Bei näherer Betrachtung offenbaren sich aber Probleme:

Von der Abschreibung profitieren nur Diejenigen, die Einkommenssteuer bezahlen. Höhere Einkommen mehr als niedrige. Rentner und Senioren etwa wird diese Förderung nicht erreichen. Sonder-Abschreibungen wie im Gesetz vorgesehen, haben sich in der Vergangenheit durch ihre Mitnahmeeffekte oft als schwierige Förderinstrumente erwiesen. Dies zeigen zum Beispiel die Erfahrungen aus den Sonder-Abschreibungen für die neuen Bundesländer.

Wenn eine grundsätzlich sinnvolle steuerliche Förderung beschlossen wird, muss sie nach oben gedeckelt werden. Abschreibungen sollten weitestgehend Selbstnutzern oder Kleinvermietern zu Gute kommen. Das Hauptproblem ist jedoch, dass der Entwurf der Bundesregierung auch die Länder und insbesondere die ohnehin schon arg gebeutelten Kommunen trifft. Diese müssten einen großen Teil der Steuerausfälle tragen. Eine Refinanzierung der Verluste sieht die Bundesregierung nicht vor. Es kann nichtangehen, dass die Bundesregierung immer wieder Beschlüsse auf Kosten der Kommunalfinanzen fällt!

Wir Grüne haben bereits im Mai einen Antrag zu Energieeffizienz im Gebäudebereich im Bundestag eingebracht. Wir wollen mit einem Grünen Energiesparfonds die energetische Gebäudesanierung auf solide Füße stellen.