GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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Von: Geschäftsführung

Zur Kreistagssitzung am 10.03.2011 stellt die GRÜNE Kreistagsfraktion den folgenden Antrag.

 

„Die Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises zur Mitverbrennung von Abfall/Klärschlamm im Kraftwerk Berrenrath wird wie folgt geändert: 

a) Die Vorschriften für Abfallverbrennungsanlagen gem. 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (17. BImSchV) sind ohne jegliche Ausnahme einzuhalten.

b) Alle bestehenden Emissionen von NOx aus allen bestehenden Anlagen im Umkreis von 3,6 km sind zu berücksichtigen.“

Begründung:

Zu a): RWE Power hat die dauerhafte Mitverbrennung von Klärschlamm und Abfällen im Kraftwerk Ville-Berrenrath beantragt. Die Anlagen sind jedoch zur Verbrennung von Braunkohle konzipiert. So wurden zahlreiche Ausnahmen von der 17. BImSchV für Abfallverbrennungsanlagen, u.a. für die Verbrennungstemperatur und verschiedene Emissionswerte beantragt. Auch ist zu bezweifeln, ob die geplante Verbrennungs- und Filtertechnik ausreicht, um die Freisetzung schädlicher bzw. toxischer organischer und anorganischer Substanzen, sowie von Schwermetallen und Feinstaub in die Umgebung weitestgehend zu vermeiden. Die zu befürchtende zusätzliche Schadstoffbelastung ruft in der Bevölkerung zu Recht Sorge um Gesundheit und Umwelt hervor, u.a. wegen krebserregender Stoffe wie z.B. Dioxine. Andererseits sind regionale Müllverbrennungsanlagen, die nach den strengen Maßstäben der 17. BImSchV arbeiten, nicht ausgelastet. 

zu b) Die Belastung für die umgebenden FFH- und Natura 2000 Gebiete im Umkreis der Anlage „Industriekraftwerk Berrenrath“ sind absolut ausgeschöpft. Die„Critical loads“ für Stickstoffeinträge(N2, NOx) sind überschritten. Weiterhin berücksichtigt der Vorhabensträger (RWE) in seinen Unterlagen nicht hinreichend andere Anlagen und Projekte, die im Umkreis von 3,6 km um das Industrie Kraftwerk Berrenrath (IKB) verortet sind. In den Unterlagen der Offenlage unter Kapitel 7.4 „Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten“ werden nur die kumulierten Stickstoff-Depositionsmengen aus folgenden Anlagen berücksichtig: IKB Berrenrath, GUD-Anlage Statkraft und die Klär- und Papierschlamm-Mitverbrennung KW Goldenberg.

Das Ersatzbrennstoff Kraftwerk der Firma E.On, die Sondermüllverbrennungsanlagen und weitere Anlagen, die ebenfalls bei den Stickstoff-Depositionen im Umkreis von 3,6 km berücksichtig werden müssen, finden keine Erwähnung. Die Stellungnahme der Kreisverwaltung muss hier die Einbeziehung aller Emittenten unbedingt verlangen. 

„Stickstoff ist in Europa einer der Haupttreiber für den Rückgang der Biodiversität von Gefäßpflanzen. Daher nutzt das EU-Projekt SEBI 2010 (Streamlining European Biodiversity Indicators 2010) die Überschreitungen der Critical Loads für Stickstoff (Eutrophierung) als „headline indicator“ für das Risiko eines Verlusts von Biodiversität. Stickstoff wird aus der Atmosphäre über nasse Deposition wie Regen und Schnee, trockene Deposition durch Gase und Partikel und feuchte Deposition (Nebel, Raureif) in Ökosysteme eingetragen. Die trockene und feuchte Deposition sind abhängig von der Landnutzung, das heißt verschiedene Vegetationstypen (Wald, Wiese, Acker) haben aufgrund charakteristischer Oberflächenbeschaffenheiten unterschiedliche Depositionsraten. Die Trockendeposition ist meist höher als die Nassdeposition. Die Gesamt-Stickstoffeinträge sind daher um ein Mehrfaches höher als die durch die meisten Messnetze erfassten Stickstoffeinträge durch Regen und Schnee.“ [1]