GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

Von: Geschäftsführung

Die GRÜNE Fraktion erinnert an die Anträge zu den Haushaltsplanberatungen 2009 und 2010 zur Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen. Diese Anträge sind erfolglos geblieben, unter anderem wohl auch deshalb, weil die Schulentwicklungsplanung solche Stellen nicht vorgesehen hat. Daher stellt die GRÜNE Kreistagsfraktion anlässlich der Diskussion der Schulentwicklungspläne, wie im Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung auch angekündigt, folgenden Antrag:

 

„An geeigneter Stelle wird in den Schulentwicklungsplan für die Berufskollegs des Rhein-Erft-Kreis folgende Formulierung aufgenommen:

„An den beiden Berufskollegs in Bergheim und Horrem sollen jeweils eine Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet werden, um den besonderen Beratungsbedarf abzubilden, den die Jugendlichen haben, die aus allen sonstigen Schulen herausfallen und die in diesen beiden Berufskollegs bis zum Ende ihrer Schulpflicht unterrichtet werden. Der Arbeitsschwerpunkt der einzurichtenden Sozialarbeiterstelle sollte in der Beratung und Vermittlung von Hilfen sowie der Berufswahl-Koordinierung liegen.”“

Begründung:

Beide Berufskollegs führen Klassen für Jugendliche, die aus allen sonstigen Schulen herausfallen. Sie haben einen deutlich erhöhten Betreuungsbedarf, dem der Kreis nicht in Form von Lehrerstellen, sondern adäquat nur durch Schulsozialarbeit gerecht werden kann. Der Arbeitsschwerpunkt der einzurichtenden Sozialarbeiterstelle sollte in der Beratung und Vermittlung von Hilfen sowie der Berufswahl-Koordinierung liegen.

Selbstverständlich ist der Kreis nicht verpflichtet, als Anstellungsträger für Schulsozialarbeit tätig zu werden. Daher ist es auch sachgerecht, hier beim Land auf eine Finanzierung durch Sonderprogramme oder ähnliches zu drängen.

Allerdings halten wir die Wahrnehmung der Aufgabe für zwingend. Der Kreis soll durch eine „Sollvorschrift“ entsprechende Aktivitäten entfalten und notfalls selbst im Stellenplan tätig werden.