GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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Von: Geschäftsführung

Die GRÜNE Kreistagsfraktion begrüßt den im Personalausschuss am 3. Februar 2011 eingebrachten Frauenförderplan für die Jahre 2011 bis 2013. Dieser überträgt die Richtlinien des Landesgleichstellungsgesetzes NRW auf die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises. Wir wünschen uns jedoch eine weitere Konkretisierung und schnellere Umsetzung der Vorgaben. Daher stellt die GRÜNE Kreistagsfraktion folgenden Antrag:

 

„Die Gleichstellungsbeauftragte wird gebeten, neben dem nach Gleichstellungsgesetz alle drei Jahre vorzulegenden Frauenförderplan jährliche Erfolgsberichte in der jeweils ersten Personalausschusssitzung des Jahres vorzulegen. Hier ist ein Soll – Ist – Vergleich zur Beurteilung der für das Vorjahr vorgesehenen Maßnahmen ebenso vorzulegen wie die Maßnahmenplanung für das laufende Jahr. Für das laufenden Haushaltsjahr wird der Maßnahmenplan zur nächsten Personalausschusssitzung vorgelegt.“ Begründung: Der Dreijahreszeitraum ist zur Beurteilung mittelfristiger Effekte und zur Neujustierung der Stellschrauben sicher ein geeigneter Zeitrahmen. Konkrete personalwirtschaftliche Maßnahmen werden aber üblicherweise in Ein-Jahres-Zeiträumen geplant, durchgeführt und kontrolliert.