Nachdem die Diskussion in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss über die Frage der Entscheidung über die Beantragung auf Zulassung als Optionskommune nicht weiter fortgeführt wurde, bittet die Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des Kreistags am 7. Oktober 2010.
Bundesweit sind über 3000 Stellen der Bundagentur für Arbeit entfristet worden oder werden noch entfristet.
· Wie viele Stellen sind davon im Rhein-Erft-Kreis betroffen?
Würde der Kreis Optionskommune müssen ca 90 % der Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
· Wie viele Stellen müssen vom Kreis übernommen werden?
Neben den Lohnkosten müssten dann auch noch “Angleichkosten” an unterschiedlicherer Tarife übernommen werden. So zahlt die Bundesagentur für Arbeit in vielen Fällen Zulagen, die der TVöD nicht kennt. So erhalten z. B. stellvertretende Teamleiter/innen bei der BA Zulagen, bei der Kommune nicht!
· Wie beurteilt die Verwaltung die Angleichung der BA-Tarife zum TVÖD?
· Wie viel Angleichungen müssen bei einer geplanten Optierung vorgenommen werden?
Hinzu kommen Versorgungskosten, wie zum Beispiel: Pensionen für Beamte; Renten; Krankenversicherungen etc.
· Was kommt auf den Kreis zu?
Soweit die Anfrage.
In den Anlagen zuvor Antworten auf eine Anfrage der SPD aus dem Juni 2010 und der GRÜNEN Fraktion aus dem Juli 2007.
- Dateien:
- Antwort_SozialA_Optionskommune_100630.pdf1.7 M
- Antwort_KA_SGB_II_ARGE_100712.pdf819 K
- 101007_Anfrage_ARGE_.pdf40 K