GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

Von: Geschäftsführung

Anlässlich großer Aufregung über die Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung durch DIE LINKE, hat die GRÜNE Fraktion mit folgendem Antrag darauf aufmerksam gemacht, dass aus Politik oder Verwaltung Hinweise auf den Standort des Frauenhauses gegeben wurden.

 

Die GRÜNE Fraktion Rhein-Erft beantragt hiermit, die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 11.03.2010 so zu ändern, dass der TOP 6 überschrieben wird mit „Verletzung der Verschwiegenheitspflicht“ oder dass ein TOP 6.1 „Verletzung der Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich des Standorts des neu zu errichtenden Frauenhauses“ eingerichtet wird.

 

In dem so veränderten oder neu eingerichteten Tagesordnungspunkt beantragt die GRÜNE Fraktion Rhein-Erft:

„Der Landrat wird gebeten darzustellen, inwieweit Mitglieder des Kreistags oder der Kreisverwaltung den Standort des Frauenhauses, der ausdrücklich nicht öffentlich bekannt werden soll, gegenüber der Anwohnerschaft offen gelegt haben und inwieweit hier Ordnungsgelder zu verhängen sind.“

 

Begründung: Die GRÜNE Fraktion Rhein-Erft kommt hinsichtlich der Frage, wie die Informationen zum Standort des geplanten Neubaus für das Frauenhaus in die Öffentlichkeit gelangt sind, zu der Einschätzung, dass dies aus den Reihen der Kreistagsmitglieder oder der Bediensteten der Kreisverwaltung erfolgt sein muss. Gemäß der Rechtsauffassung der GRÜNEN Fraktion Rhein-Erft muss der Landrat dieser Frage mit mindestens ähnlich großem Nachdruck nachgehen, wie der Frage der möglichen Verschwiegenheitsverletzung durch die Linksfraktion.