GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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Von: Geschäftsführung

Die GRÜNE Fraktion beantragt:

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wie weit soziale und ökologische Belange und damit auch Fragen der Berücksichtigung von Tariftreue und Ausbildungsbereitschaft von Betrieben in die Vergabekriterien für öffentliche Vergaben aufgenommen werden können. Sie möge dabei den neuen Leitfaden zur Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht auswerten. Mit den Ergebnissen der Prüfung und einem entsprechenden Beschlussvorschlag soll der Kreisausschuss noch in diesem Jahr befasst werden.“

Begründung:

Der Deutsche Städtetag (DST), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützen Städte und andere öffentliche Auftraggeber dabei, soziale Standards bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen rechtssicher und praxistauglich einzufordern.

So kann die öffentliche Hand mit dem novellierten Vergaberecht etwa ausbeuterische Kinderarbeit bei Aufträgen ausschließen sowie das Einhalten von bestehenden internationalen Regeln über Mindestlöhne verlangen. Der neue Leitfaden „Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ soll die Städte bei ihrem Engagement unterstützen.

Erarbeitet wurde die Praxishilfe vom DST in Zusammenarbeit mit dem BMAS, dem BMZ sowie der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Der Leitfaden ist im Internet abrufbar.

www.staedtetag.de/imperia/md/content/pressedien/2009/13.pdf