GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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Förderprogramm des Landes NRW

Bereits am 05. Mai 2021 beschloss das Kabinett – gleichzeitig mit dem Recht auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule ab 2026 – das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ für Kinder und Jugendliche. Schulische, soziale und psychische Folgen der Pandemie sollen in diesem Jahr und bis Ende 2022 damit gemildert werden. Seit Mai ist viel Zeit vergangen, und detaillierte Überlegungen zum Einsatz der Mittel gibt es noch nicht.

In der Schulausschusssitzung des Kreises am 15.09.2021 wurden die Fragen der CDU, der GRÜNEN und der FDP zum Sachstand des Förderprogramms beantwortet.

Der Rhein-Erft-Kreis bekommt von den aus diesem Programm bereitgestellten Mitteln 614.000 € für die Berufskollegs und Förderschulen. Am 01. Oktober 2021 wird das Geld auf den Konten des Kreises sein und kann dann verteilt werden.

Wie erreicht man eine gerechte Verteilung? Die Zeit bis zu den Herbstferien ist knapp. Schon in den Sommerferien hätten Extra-Zeiten auch in Schulen des Rhein-Erft-Kreises stattfinden können, von denen zumindest einige Kinder und Jugendliche profitiert hätten. Statistiken des Münchener Instituts für Bildungsökonomik zeigen, dass die soziale Schere nicht einmal vor Ferienkursen haltmacht. Akademikerkinder nahmen mehr als fünfmal so oft teil wie Mädchen und Jungen aus nichtakademischen Haushalten. Auch Förderunterricht und kostenlose Nachhilfe erhalten sie häufiger.

Die Verteilung gründet sich auf den folgenden Säulen:

I. Extra-Geld
Der Förderbescheid ging erst am 20.08.2021 ein. Detaillierte Überlegungen zum Einsatz der Mittel gibt es noch nicht.

a. Schulbudget: Mindestens 30% (184.293€) sollen den Schulen zur eigenen Verwendung unmittelbar zur Verfügung gestellt werden.
Schuldezernent Nettersheim teilte mit, dass dieses Geld entsprechend der Schülerzahlen auf die Schulen des Kreises verteilt wird. Genaue Zahlen finden sich in der Anlage, die noch nachgereicht wird. Dabei ergeben sich nach den Schülerzahlen hohe Beträge für die Berufskollegs und nur etwa ein Zehntel der Beträge für die Förderschulen. Es gibt Überlegungen, das Schulträgerbudget in Richtung Förderschulen zu verschieben, weil die Förderbedarfe dort besonders hoch sind. Gespräche mit den Leitern der Berufskollegs sollen in der nächsten Woche stattfinden, die Gespräche mit den Förderschulen erst Anfang November.

b. Bildungsgutscheine: Ebenfalls mindestens 30% der Gesamtfördersumme. Die Gutscheine sollen durch die Lehrenden verteilt werden. Die Nachhilfe-Institute werden viele SchülerInnen versorgen müssen.

c. Schulträgerbudget: Maximal 40% der Gesamtsumme sollen zur Sicherung und Schaffung regionaler Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen verwendet werden.
Die Schulträger dürfen diese Mittel in Richtung a. und b. verschieben. Das macht vor dem Hintergrund der fehlenden Fachkräfte Sinn. Die Schulen wissen vor Ort selbst am besten, wo sie das Geld sinnvoll einsetzen können.

II. Extra-Personal
Personal kann für die Dauer des Programms befristet eingestellt werden.
Leider leiden auch die Schulen unter einem Fachkräftemangel. Wo soll qualifiziertes Personal herkommen, das einen befristeten Vertrag eingeht?

III. Extra-Zeit
Dieses Programm dient der Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten während der Ferienzeiten. Bei einer Abfrage im März 2021 wurde das Angebot von den Schulen nicht angenommen. Auch in den Sommer- und Herbstferien wurde und wird es wohl kaum genutzt.

IV. Extra-Blick
Der Baustein, der die besonderen Rahmenbedingungen mit Blick auf die jeder Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen berücksichtigt. Dieser Extra-Blick berücksichtigt viel wünschenswerte Eigenverantwortung bei den Schulen.

Der Schulausschuss wünscht regelmäßig Auskunft über den Fortschritt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Er möchte den Schulen aber auch Freiräume bei der Arbeit lassen und so ein zügiges, eher unbürokratisches Voranschreiten ermöglichen. Es muss den Schulen gelingen, die zur Verfügung stehenden Mittel zur Abmilderung der schulischen und psychischen Folgen der Pandemie und für mehr soziale Gerechtigkeit einzusetzen.