GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

Der Landesbetrieb Straßen.NRW legte jetzt ein Opens external link in new windowBeteiligungskonzept zur Autobahnquerspange A 553 mit Rheinquerung bei Wesseling dem Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises vor. Dieses Papier noch aus dem Hause von Verkehrsminister Groschek macht deutlich, wie sich Sozialdemokraten Prozessbeschleunigungen vorstellen. Auch ohne großräumige Netzanalyse mit Abwägung von Alternativen wird die Trasse für eine neue Rheinbrücke bei Wesseling im Wesentlichen schon vorgegeben.

GRÜNE Rhein-Erft-Kreis sind nach wie vor noch nicht  von der neuen Rheinbrücke in Wesseling überzeugt. Die Naturschutzverbände haben bereits erhebliche Bedenken angemeldet – bis hin zur Ablehnung des Projektes. Die zu erwartende Lärmbelastung lässt auf jeden Fall erwarten, dass die betroffene Wohnbevölkerung gegen das Projekt opponieren wird. Daran wir auch das durch Ex-Verkehrsminister Groschek geplante schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren nichts ändern.

Die konkrete Zielsetzung, also der Bau der Autobahnquerspange A 553 mit Rheinquerung bei Wesseling, ist mit dem in dem Werk enthaltenen Versprechen „Echte weiße Landkarte: keine relevanten Vorplanungen seitens Straßen.NRW“ schlicht nicht vereinbar.

Eine echte Nullvariante, also der Verzicht auf diese Maßnahme, setzt die Offenheit gegenüber Alternativen voraus.

Es müssen zuvor Gespräche mit den Naturschutzverbänden geführt werden, ob und wie überhaupt Linienkorridore gefunden werden können und welcher Art Ausgleichsmaßnahmen denkbar sind.

Es ist auf jeden Fall erforderlich,  komplexe Wirkungsanalysen verschiedener Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, um zu einer optimalen Gesamtlösung zu kommen.

Für zielführender halten die GRÜNEN, zunächst in die Sicherung von Bauwerken wie der Rodenkirchener Autobahnbrücke zu investieren und den Ausbau um jeweils zwei weitere Streifen auf vorhandenen Autobahnverbindungen wie auf der A 555 zwischen Godorf und Kreuz Köln-Süd und der A 4 zwischen Köln-Süd und Köln-Heumar voranzutreiben. 

Schließlich sollten ebenfalls alle Verlagerungspotenziale auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes genutzt werden. Dazu gehört der Ausbau des S-Bahn-Systems gemäß Planung des NVR. Dazu gehört die Verlängerung von Stadtbahnverbindungen ins Kölner Umland.  Dazu gehört die Planung und konsequente Umsetzung von Rad-Schnell-Verbindungen, die vor allem für Pedelec-Pendler interessant sind.

Schließlich ist ebenfalls eine konsequente Verlagerung der Güterverkehre auf die Schiene zu prüfen. Es sollten auch die regional vorhandenen Betriebsbahnen einbezogen werden, die zurzeit wegen des Braunkohleabbaus nicht zur Verfügung stehen.

Die GRÜNEN in der gesamten Region sind sich bei diesem Thema einig: Am 30.03.2017 erklärten Vertreterinnen und Vertreter der GRÜNEN Fraktionen im Rhein-Sieg-Kreis, im Rhein-Erft-Kreis, im Rat der Stadt Bonn und im Rat der Stadt Köln: 

„ Erst eine klare Analyse der Situation, dann die Entscheidung welche Maßnahmen die beste Lösungen sind und nicht umgekehrt!

Die GRÜNEN in der Region Köln/Bonn begrüßen das Vorhaben der Landesregierung, die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehene neue Rheinquerung zwischen Bonn und Köln von Beginn an mit größter Offenheit und Öffentlichkeit zu planen. Sie erwarten, dass sich das nicht nur auf die Auswahl möglicher Trassenvarianten bezieht. Die Festlegung von Minister Groschek auf eine Autobahnquerung und die nur vage Einbeziehung einer Schienenquerung sind da kontraproduktiv.

Die GRÜNEN werden sich mit folgenden Positionen an dem Prozess beteiligen:

Es ist ausgehend vom Istzustand (Nullvariante) in einer regionalen Netzbetrachtung zu untersuchen, welche Entwicklungen der Verkehrsverhältnisse zu erwarten sind und welche Auswirkungen die Planungsvarianten zur Rheinquerung haben werden. Dabei ist der Raum von der Friedrich-Ebert-Brücke in Bonn bis zur Rodenkirchener Brücke in Köln unter Einbeziehung des Schienen-, Straßen- und Radverkehrs sowie Personen- und Güterverkehrs zu betrachten. 

Massive Beeinträchtigungen von Wohn- oder Naturschutzgebieten sind nicht akzeptabel.“

Bleibt abzuwarten, wie sich die neue Schwarz- Gelbe Landesregierung verhält.