Der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag bekräftigt seinen Beschluss vom 31.10.2007, in dem dieser sich der Resolution des Rates der Stadt Frechen sowie dem vom Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden der Stadt Hürth unterzeichneten Anschreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Köln anschließt und den Standort für einen Frischemarkt in Köln-Marsdorf ablehnt.
Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises schließt sich ausdrücklich der auf Antrag aller Fraktionen beschlossenen Resolution des Rates der Stadt Frechen vom 28.04.2015 an, mit der der Rat der Stadt Köln aufgefordert wird, auf die Planungen zur Verlegung des Kölner Großmarkts nach Köln-Marsdorf zu verzichten.
In dieser Erklärung heißt es wörtlich:
„Der Stadt Frechen sowie den Bürgerinnen und Bürgern von Frechen, Pulheim, Hürth und Umgebung ist es aus ökologischen Gründen nicht zuzumuten, die erhöhten Lärm- und Abgasemissionen, die zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität und Wirtschaft führen, zu akzeptieren.
Für den gesamten Rhein-Erft-Kreis bedeutet die Neuansiedlung des Großmarkts und vergleichbarer Großlogistik an die Stadtgrenze Kölns und in unmittelbare Höhe der Kreisgrenze nicht vertretbare finanzielle und verkehrstechnische Belastungen. Im geplanten Ansiedlungsbereich besteht keine belastbare Infrastruktur. Viele Kontenpunkte und Straßenkreuzungen müssten zu Kreisverkehren umgebaut werden, die den Haushalt der kreisangehörenden Kommunen und des Rhein-Erft-Kreises erheblich belasten würden.
Wirtschaftliche Vorteile, die eine Ansiedlung reizvoll machen würden, sind für die Kommunen und den Kreis nicht zu erkennen.
Daher fordert der Rat der Stadt Frechen die Stadt Köln und den Rat der Stadt Köln auf, alternative Standorte für den geplanten Großmarkt zu suchen und auf die Planung in Köln-Marsdorf zu verzichten.“
Von der Stadt Köln muss erwartet werden, Großprojekte, die erhebliche Auswirkungen auf benachbarte Kommunen und Kreise haben, regional abzustimmen. Hierfür bieten sich beispielsweise Gremien im Rahmen der Region Köln/Bonn e.V. oder der Metropolregion Rheinland an.
Der Rhein-Erft-Kreis wird seine formalen Beteiligungsrechte im Rahmen der anstehenden Verfahren nutzen und dabei deutlich machen, dass der Standort Marsdorf für das Frischezentrum weder verkehrstechnisch noch unter Lärmschutzgesichtspunkten akzeptabel ist.