In der vorgezogenen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie am 28. März 2012 stand als einziger Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil die Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises zum dritten Rahmenbetriebsplan Hambach auf der Tagesordnung.
Hierzu hatte die GRÜNE Fraktion einen sechs Punkte umfassenden Ergänzungsantrag zum Text der Kreisverwaltung vorgelegt, den ihr Vertreter Horst Lambertz, der durch seine Funktion als Fraktionssprecher der GRÜNEN im Braunkohleausschuss auch als Einziger nicht der Verwaltung angehörender den 11 Ordner umfassenden Antragstext in Gänze kannte, begründete.
Obwohl anwesende Vertreter von RWE diese Ergänzungen als nicht notwendig bezeichneten, wurde das fundierte Schriftstück von allen anderen Fraktionen im Ausschuss gelobt und als gute Basis einer erweiterten Stellungnahme bezeichnet.
So wurde einstimmig die Verwaltungsvorlage um Forderungen zur Böschungsstandfestigkeit des Restsees, Aufnahme von Untersuchungen zur Feinstaubbelastung nach PM 2,5 – die ab 2015 Gültigkeit hat -, dem Anteil radioaktiver Anlagerungen im Feinstaub und der Offenlage aller tektonischen Sprünge im Abbaugebiet 2020-2030 erweitert.
Die Verwaltung wurde darüber hinaus aufgefordert, hinsichtlich der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zu verhandeln, dass nicht der Bestand aus dem Jahre 1976 zugrunde gelegt sondern die Bilanzierung auf die im Jahre 2008 durchgeführte Biotoptypenkartierung gestützt sowie der Nadelholzanteil auf unter 10%gesenkt wird und für die Einsaat nur heimische Samen verwendet werden.
Allein die Forderung nach einer Machbarkeitsstudie für ein Pumpspeicherkraftwerk im Körper der Verfüllung wurde nicht direkt beschlossen, stattdessen wurde die Verwaltung gebeten, hierzu weitere Informationen einzuholen, nachdem RWE-Vertreter behaupteten, dass derartige Bauwerke zwar wünschenswert, aber derzeit noch im Entwicklungsstadium steckten.
Eine Forderung soll im begründeten Fall zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Horst Lambertz dazu: “Es hat sich gelohnt, sich mit dem umfangreichen Antragswerk intensiv zu beschäftigen, so legt der Rhein-Erft-Kreis eine Stellungnahme vor, die der Bedeutung des Kreises im Rheinischen Revier entspricht.”