CDU, GRÜNE und FDP beantragen gemeinsam:
Einrichtung einer neuen Stelle nach A 14
ÖPNV-Amtsleitung
Begründung: Um den gesetzlichen Pflichtaufgaben aus der Aufgabenträgerschaft für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr gerecht zu werden, ist es erforderlich, in einem eigenen ÖPNV-Amt die Sachkompetenz vorzuhalten, die eine sachgerechte Begleitung der Erstellung des Nahverkehrsplans, der Ausschreibung entsprechender Verkehrsleistungen und der Kontrolle der Aufgabenwahrnehmung durch das beauftragte Unternehmen ermöglicht.
Aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es künftig nicht mehr möglich, eine reine Managementgesellschaft, wie die kreiseigene REVG, mit diesen Aufgaben zu betrauen.
Künftig müssen grundsätzlich auch die Verkehrsleistungen im ÖPNV durch den Aufgabenträger ausgeschrieben werden.
Hierzu ist der Aufbau eines ÖPNV-Amts erforderlich.