GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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RWE möchte im Kraftwerk Berrenrath über das jetzt schon erlaubte Maß hinaus Müll mit verbrennen und beantragt eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung in Arnsberg als zuständiger Genehmigungsbehörde für Kohlekraftwerke.

 

Die GRÜNEN im Rhein-Erft-Kreis stellen fest, dass gemäß §4 (6) des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Mindesttemperatur für Verbrennungsanlagen bei 850°C liegen muss. Wenn der Anteil der Halogene im Müll bei mehr als 1% liegt, muss die Temperatur bei über 1100°C liegen. Im Kraftwerk Berrenrath wird bei einer Temperatur von 740°C verbrannt. Daher entspricht der Betrieb nicht den Vorgaben des BImSchG. Dioxine und Furane können erst bei Temperaturen über 850°C gecrackt werden. 

Die GRüNE Kreistagsfraktion kritisiert, dass hier, wie auch schon in den Ratsgremien der Stadt Hürth, der Fachausschuss nicht fristgerecht mit der Stellungnahme befasst wurde. Die Stadt Frechen hat in ihrer Stellungnahme eine Vielzahl von Einwendungen formuliert, u.a. zu Gesundheit, Abfall, Immissions- u. Bodenschutz. Auch die Stellungnahme des BUND-Landesverbands ist äußerst kritisch. 

Die Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreis ist unzureichend. In Hürth hat der Ausschuss erzwungen, dass in der Stellungnahme gefordert wird: „Die Grenzwerte der Abfallverbrennung gemäß 17. BIMSchG sind ohne Ausnahmen einzuhalten“.

Der Fachausschuss, der über den Scopingtermin (21.4.2010) gar nicht und über die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.1.2011 erst nach Verfristung unterrichtet wurde, konnte sich keine Meinung bilden und keine Stellung beziehen, da der Rhein-Erft-Kreis keine Fristverlängerung beantragt hat.

Stattdessen ist eine fehlerhafte, weil rein auf die von RWE vorgeschlagenen Emissionsgrenzwerte bezogene Einschätzung der Verwaltung abgegeben worden, ohne Berücksichtigung aller Bestimmungen, die sich aus der 17. Novelle des BImSchG ergeben.

Diese Gefahren wurden von der Verwaltung schlicht ignoriert. Daneben ist zu kritisieren, dass der gemäß §5 erlaubte Ausstoß an Schwefeloxiden das Dreifache der BImSchG beträgt und Kohlenmonoxid 25% über dem Grenzwert liegt. Ausnahmen können nach BImSchg zwar genehmigt werden, aber die Basis dafür ist nicht benannt.

Dass die Politik über den Scoping-Termin nie unterrichtet wurde und die Stellungnahme erst nach der Abgabefrist gesehen hat, ist eine Missachtung des Kreitags.

Rückfragen beantwortet: Horst Lambertz 0172 2839326