GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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Von: Geschäftsführung

Die GRÜNEN im Rhein-Erft-Kreis bedauern es sehr, dass für Omid Beigagha immer noch keine vernünftige und praktikable Lösung gefunden werden konnte.

 

Herr Beigagha ist iranischer Christ und als solcher in seiner Heimat von Verfolgung und Folter bedroht. Er ist in einem ersten Asylverfahren gescheitert. Er wird deshalb nicht abgeschoben, weil sein Pass nicht auffindbar ist. Dennoch ist er seit 10 Jahren in Deutschland geduldet und beruflich und gesellschaftlich über seine ehrenamtliche Tätigkeit im Sport mehr als integriert. Als „geduldeter“ Ausländer wird ihm auferlegt, den Rhein-Erft-Kreis nicht ohne behördlicher Erlaubnis zu verlassen. Dies bedeutet, dass jede Tätigkeit während seiner Arbeit oder auch während der Ausübung seines Ehrenamtes, die außerhalb des Kreises liegt, beispielsweise ein Spiel seiner Basketballmannschaft in Bielefeld oder ein Arbeitsauftrag in Neuss, von den Behörden genehmigt werden muss. Dies halten die GRÜNEN für eine gescheiterte Integrationspolitik. In diesem Fall kann von Integration gar nicht die Rede sein, zusätzlich wird durch diese restriktive Amtshaltung der Ruf des Rhein-Erft-Kreises nachhaltig geschädigt und bindet unnötige viele Arbeitsstunden der Behörde.

In vergleichbaren Fällen zeigt sich der Rheinisch-Bergische Kreis toleranter; hier kann eine Reiseerlaubnis auf sechs Monate erteilt werden. Genau hierauf zielt die Briefaktion der GRÜNEN. Sie finden daher auf www.gruene-rek.de den Musterbrief, mit dem der Landrat aufgefordert, dem Beispiel aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis zu folgen.

Die GRÜNEN im Rhein-Erft-Kreis begrüßen, dass es zwischenzeitlich zu einem Gespräch zwischen der Kreisverwaltung und den Anwälten von Omid Beigagha gekommen ist. Hier wurde eine Lösung für den Iran-Flüchtling gefunden, die es erlaubt, dass er seinem Beruf und seinen Verpflichtungen im Sport nachkommen kann.

Omid Beigagha ist iranischer Christ und als solcher in seiner Heimat von Verfolgung und Folter bedroht. Er ist in einem ersten Asylverfahren gescheitert. Er wird deshalb nicht abgeschoben, weil sein Pass nicht auffindbar ist. Dennoch ist er seit 10 Jahren in Deutschland geduldet und beruflich und gesellschaftlich über seine ehrenamtliche Tätigkeit im Sport mehr als integriert. Als „geduldeter“ Ausländer wird ihm auferlegt, den Rhein-Erft-Kreis nicht ohne behördlicher Erlaubnis zu verlassen. Dies bedeutet, dass jede Tätigkeit während seiner Arbeit oder auch während der Ausübung seines Ehrenamtes, die außerhalb des Kreises liegt, beispielsweise ein Spiel seiner Basketballmannschaft in Bielefeld oder ein Arbeitsauftrag in Neuss, von den Behörden genehmigt werden muss. Dies halten die GRÜNEN für eine gescheiterte Integrationspolitik. In diesem Fall kann von Integration gar nicht die Rede sein, zusätzlich wird durch diese restriktive Amtshaltung der Ruf des Rhein-Erft-Kreises nachhaltig geschädigt und bindet unnötige viele Arbeitsstunden der Behörde.

In vergleichbaren Fällen zeigt sich der Rheinisch-Bergische Kreis toleranter; hier kann eine Reiseerlaubnis auf sechs Monate erteilt werden. Genau hierauf zielt die Briefaktion der GRÜNEN.