Von: Johannes Bortlisz-Dickhoff
Die Grüne Kreistagsfraktion begrüßt ausdrücklich das Urteil des Landesverfassungsgerichtes, den deutlich zu früh terminierten Kommunalwahltermin im Juni als verfassungswidrig abzulehnen. Die Grüne Kreistagsfraktion geht auch für den jetzt durch den Innenminister auf den 30. August festgelegten Kommunalwahltermin davon aus, dass er verfassungswidrig ist, weil die Amtszeit der jetzigen Räte und Kreistage bis zum Herbst andauert. Verfassungsrechtlich einwandfrei wäre die Kopplung mit dem Bundestagswahltermin.
Fraktionsvorsitzende Doris Lambertz erklärt: Die Grüne Kreistagsfraktion hat sich darum bemüht, mit der SPD-Kreistagsfraktion einen gemeinsamen Antrag vorzulegen. Aus dem SPD-Antrag wollten die Grünen die Passage mit den Kosten herausnehmen.
Die SPD war aber nicht bereit, diese Passage zu streichen, in der das Kostenargument aus Grüner Sicht überbetont wird.
Demokratie darf Geld kosten, daher kann das Kostenargument an sich nicht im Vordergrund stehen. Wir sind ja auch für die Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl, so Parteivorsitzender Elmar Gillet.
Wenn es nach den Grünen ginge, wäre wie folgt beschlossen worden: Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die in diesem Jahr anstehende Kommunalwahl ge-meinsam mit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 durchführen zu lassen. Die Entscheidung der Landesregierung/des Land-tags für einen zusätzlichen Wahltermin am 30. August 2009 ist zu revidieren. Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger hat kein Verständnis dafür, innerhalb weniger Wochen mehrfach an die Wahlurnen gerufen zu werden. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises wird beauftragt, sich mit Nachdruck für diese Position gegenüber dem Ministerpräsidenten, dem Landtag sowie den kommunalen Spitzenverbänden einzusetzen.