Ein Energiekompetenzzentrum wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2009 beantragt:
Im Teilfinanzplan Planung einzelner Investitionsmaßnahmen für die Errichtung des Energie-Kompetenz-Zentrums unter Auszahlungen für Bau-maßnahmen in den Spalten Planung 2010 und Planung 2011 jeweils 0,5 Mio. Euro einzutragen. Entsprechende Zuschüsse sind in der zu er-wartenden Höhe ebenfalls einzutragen.
Begründung: Es ist absehbar, dass neben für 2009 vorgesehenen Planungskosten in Höhe von 200.000 Euro für 2010 und 2011 Baukosten von insgesamt 1 Mio. Euro anfallen werden.
Es wäre nicht sinnvoll, 200.000 Euro an Planungskosten anzusetzen, oh-ne die Baukosten zu berücksichtigen.
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