Jungen Erwachsenen und Jugendliche Alternativen zur Heimunterbringung zu bieten ist Gegenstand eines Antrages der Fraktion zum Kreishaushalt 2009.
Im Sachkonto 5332001 Heim/Wohnform (§ 34 KJHG) werden zusätzlich 200.000 Euro und im Sachkonto 5332003 Junge Volljährige gem. § 35a KJHG zusätzlich 20.000 Euro eingestellt.
Begründung: Wir beobachten in den letzten Jahren einen fast schon zwanghaften Sparzwang im Bereich des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien. Dies macht sich vor allen Dingen in den KJHG-Bereichen § 34 (Heimunterbringung) und § 35a (Betreuung von seelisch behinderten jun-gen Erwachsenen) bemerkbar.
Hier soll den Mitarbeiter/inne/n des Jugendamtes ein größerer Hand-lungsspielraum zugunsten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gege-ben werden, insbesondere bei Härtefällen.
Mit den beantragten Sätzen ist es möglich 4 bis 5 Jugendliche pro Jahr mehr unterzubringen und einen seelisch behinderten jungen Erwachsenen im Jahr mehr zu betreuen.
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