GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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Von: Johannes Bortlisz-Dickhoff

Das Landesverfassungsgericht in Münster hat den Kommunalwahltermin am 07. Juni für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierung peilt jetzt den 30. August als Wahltermin an.

 

Damit folgt das Gericht den Klagen der Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN. Die Zeit sei zu lang zwischen der Neuwahl Anfang Juni und der Amtszeit der jetzigen Räte und Bürgermeiser/Landräte die bis Ende Oktober.

So die Argumentation der Kläger, die befürchten, dass abgewählte Räte noch Entscheidungen treffen könnten, die sie vor Wahlen nicht treffen würden.

Als neuen Wahltermin hat Innenminister Wolf jetzt den 30. August genannt, wobei als Alternative auch der Tag der Bundestagswahl möglich gewesen wäre. So kommen FDP-induzierte Mehrkosten von über 40 Millionen Euro auf die NRW-Steuerzahler zu.

 

 

Die Eilmeldung des Landesinnenministers:

KOMMUNALWAHL FINDET AM 30.08.2009 STATT !

Das Innenministerium teilt mit:

„Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt, dass es verfassungsrechtlich zulässig ist, den Termin der Kommunalwahlen mit dem der Europawahl zusam­menzulegen“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (18. Februar 2009) in Düsseldorf. Lediglich für das Wahljahr 2009 müsse eine Zusammenlegung unterbleiben, weil nach Auffassung des Verfassungs­gerichtshofs der Zeitabstand zwischen der Kommunalwahl und dem ersten Zusammentritt der neu gewählten Kommunalvertretungen zu lang ist.

„Wir hatten für die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl bereits in 2009 gute Gründe, die von namhaften Verfassungsrechtlern und nun auch im Wesentlichen vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden sind“, erklärte Wolf. „Wir werden die Entscheidung des Gerichts respektieren und die rechtlich notwendigen Schritte zur Festlegung des Wahltermins unverzüglich einleiten“, so Wolf.

„Wir haben uns jetzt für den 30. August 2009 als Wahltermin entschieden, um die Eigenständigkeit der Kommunalwahlen sicherzustellen und zugleich unter Berücksichtigung der Ferientermine eine gute Wahlbeteiligung zu ermöglichen. Wir nähern uns mit der Festlegung des Wahltermins im August dem künftig in der Jahresmitte gelegenen ge­meinsamen Wahltermin von Kommunal- und Europawahl. Ab 2014 wird in dann in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl durchgeführt werden“, erklärte der Innenminister abschließend.