GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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Der S-Bahn-Ausbau, die Auswirkungen des Hochwassers, die Voraussetzungen für sichere Querungsstellen, die weitere Planung des Radverkehrsreviers mit schnellen Radverbindungen und die Wiederherstellung einer Straßenverbindung durch den ehemaligen Bergheimer Tagebau waren Themen der Sitzung. Langeweile kam da nicht auf.

Radverkehr: Das Radverkehrsrevier nimmt ganz langsam Formen an. Unter www.radverkehrsrevier.de stellt die Strukturentwicklungsgesellschaft des Rheinkreis Neuss die weitere Konzeption der schnellen Radwege vor. In der Übersichtskarte werden zwei Qualitätsstufen unterschieden: Radschnellverbindungen in Landeszuständigkeit – mit mehr als 2000 Radelnden am Tag – und die Radvorrangrouten – mit weniger als 2000, in Zuständigkeit wohl der Kreise und Kreisfreien Städte. Immer noch sind viele Verbindungen nicht durchgehend konkret definiert, sondern nur Ziel und Quelle benannt. Wir werden hier konkreter werden müssen. Noch immer kenne ich nicht alle Radverkehrsverantwortlichen der Ratsfraktionen…

K 22n: In Bergheim lange auch von den GRÜNEN erwartet: der Bau der K 22n durch den ehemaligen Tagebau zur Verbindung zwischen den Ortsteilen Kenten und Oberaußem. Der Ausbau erfolgt in drei Abschnitten, zunächst von Oberaußem bis zur L 361n mit einem straßenbegleitenden Fuß- und Radweg, dann der Ausbau der Kreuzung als Kreisverkehr und abschließend der schwierige Abschnitt mit Querung der Bahnstrecke von Horrem nach Bedburg. Im ersten Abschnitt soll dort bereits die Verbindung zum Radwegenetz in Kenten durch Befestigung eines städtischen Wirtschaftsweges erfolgen.

Die Auswirkungen des Hochwassers auf das Straßensystem: Wurden gründlich mit Folien referiert. Die Umleitungsstrecken werden natürlich baulich stark beansprucht, aber nicht bestimmungswidrig im Gebrauch. Wenn Schäden erstattet werden, dann nicht, weil ein Anspruch bestünde. Bei der Tempo-30-Regelung in den Orten gibt es leider klare gesetzliche Vorgaben. Die halten wir für falsch, aber sie werden erst von der Bundestagsmehrheit geändert werden können.

Ausbau der Stadtbahnlinie 18 zwischen Brühl und Bonn: Der Ausbau auf zwei Gleise als Voraussetzung für den durchgehenden 10-Minuten-Takt ist untersucht worden. Der Nutzen überwiegt hierbei, also kann mit Zuschüssen gerechnet werden. Das Projekt wird also weiterverfolgt.

Verlängerung der Linie 4: Ein weiteres Stadtbahnprojekt ist die Verlängerung der Linie 4 von Bocklemünd über Widdersdorf und dann weiter über Brauweiler und Glessen nach Niederaußem. 

Der Ausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Alternative der Verlängerung der Linie 1 nicht weiter zu verfolgen. Die Vordiskussion und die bisherigen Untersuchungen hatten die Verlängerung der Linie 4 empfohlen, die zum Kölner Hochflurnetz gehört und damit Bahnsteige mit 90 cm Höhe braucht. Die Linie 1 ist eine Niederflurbahn. Hätte sich der Ausschuss für die Verlängerung der Linie 1 ausgesprochen, müssten zwei Linienäste bedient werden. Ein Linienast nach Widdersdorf, der andere nach Niederaußem. Ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis, also die Voraussetzung für den Bau, ist laut der bisherigen Untersuchung nur für die Variante mit der Linie 4 gegeben.

Straßenquerungen: Mit einem Antrag der Jamaika-Koalition wurde die Verwaltung beauftragt, die Thematik sicherer Querungsmöglichkeiten der Straßen im Kreis für den Fuß- und Radverkehr aufzuarbeiten. In der Vorlage erläutert die Verwaltung den Rechtsrahmen und gibt Handlungsempfehlungen für die Anlage von Mittelinseln. Für den Fußverkehr muss die Aufstellfläche zwischen den beiden Fahrbahnen innerorts mindestens 1,60 m und als Regelmaß 2,00 m betragen, außerorts dann 2,00 m und 3,50 m. Beim Radverkehr innerorts mindestens 2,00 m und als Regelmaß 3,00 m, außerorts gilt 2,50 m und 3,50 m. Dazu kommen Beschilderung und Beleuchtung

In drei Kommunen wurden die Querungsstellen an den Kreisstraßen schon untersucht. Einstimmig beschlossen wurde nun, die Querungsstellen auch in den übrigen Kommunen zu untersuchen.