GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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CDU und GRÜNE weisen Behauptung der SPD zurück, dass GRÜNE und CDU ein Glyphosatverbot auf Kreisflächen ablehnen und auch die als Bienenkiller verdächtigten Neonicotinoide weiter erlauben wollen.

Die SPD stellte zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie am 13.09.2018 den Antrag, ein Verbot von Glyphosat und Neonicotinoiden auf kreiseigenen Flächen zu erlassen.

Hierzu führte Kreisdezernent Rothe aus, dass die von der SPD beantragten Maßnahmen in drei von vier Punkten schon alle ergriffen wurden.

Im Einzelnen weist er darauf hin, dass im Straßenbauamt schon seit Jahrzehnten keine Herbizide verwendet werden. Im Amt für Gebäudemanagement werden ebenfalls keine Herbizide auf den Flächen des Kreises verwendet.

Nach Angaben der Kreisverwaltung verpachtet der Kreis derzeit ca. 14 ha Acker. Dort gebe es bisher keine Beschränkungen in den Pachtverträgen. In der Mitteilung zum Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie vom 01.02.2018 (Insektenschutz, Vorlage 15/2018) und vom 16.05.2018 (Vorlage 118/2018) wird darauf hingewiesen, dass man auch auf diesen Flächen einen Verzicht auf Herbizide erreichen könne.

Insgesamt verpachtet der Kreis ca. 140 ha Grünland; dort gibt es entsprechende Beschränkungen in den Verträgen.

Private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die Flächen bewirtschaften, sind hier nicht bekannt. Soweit die Kreisverwaltung.

Aufgrund dieser Feststellungen sahen die Koalitionsfraktionen keine Möglichkeit, dem SPD-Antrag zu folgen, zumal auch hinsichtlich der 14 ha des verpachteten Ackerlandes durch den SPD-Antrag, der hier bei Verlängerung oder Neuvergabe ein Verbot forderte, keinen Zusatznutzen gebracht hätte.

Daher haben die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD beschlossen, dass die Verwaltung darstellen soll, wie auch in den laufenden Pachtverträgen ein Verbot von Glyphosat und Neonicotinoiden durchgesetzt werden kann.

Die SPD versucht nicht zum ersten Mal, alternative Wirklichkeiten herzustellen, wie hier mit der Überschrift in ihrer Pressemeldung vom 18.09.2018.

Wir erinnern an den Versuch, die ausfallenden Busverbindungen darauf zurück zu führen, dass die Fahrer sich von der RVK weg bewerben, weil die REVG die Linien selbst fahren wird. Richtig ist hier, dass zwischen RVK und REVG für den Wechsel von Fahrern von der RVK zur REVG geregelt ist, dass sie ohne Nachteile vom 31.12.2018 auf den 1.1.2019 den Arbeitgebern wechseln. Die Busausfälle haben ihren Grund darin, dass die RVK Subunternehmer bei den vereinbarten minimalen Strafzahlungen nicht davon abhalten kann, lukrative Angebote beispielsweise der DB im Rahmen von Schienenersatzverkehren anzunehmen.

Wir erinnern an die Behauptung, die REVG würde gebrauchte Dieseldreckschleudern einkaufen, wobei in Wirklichkeit hier die höchstens Standards vorgegeben wurden und es eher die RVK ist, die mit alten Schätzchen fährt.