Mit der Mitteilungsvorlage 423/2010 haben Sie bekräftigt: Entgegen der Festlegung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Dienstbesprechung mit dem Landrat, wonach die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sich nicht an einem Dachflächenkataster für Solaranlagen beteiligen werden, ist der Rhein-Erft-Kreis nach wie vor bemüht, das Projekt zu realisieren.
Im Weiteren erläutern Sie in dieser Vorlage als Antwort auf die Anfrage der GRÜNEN Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie vom 03.11.2011 (Drucksache 400/2010), wie sich das weitere Prozedere konkret gestaltet, das nicht vollständig durch Sponsoren finanzierbar erscheint.
Die GRÜNE Kreistagsfraktion beantragt daher:
“Im Produkt 012 Kreis- und Regionalmarketing, Tourismus, EU-Angelegenheiten werden im Sachkonto 7831700 Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 für die Realisierung des Dachflächenkatasters bereit gestellt. Das Dachflächenkataster wird im Haushaltsjahr auf jeden Fall beauftragt. Die Verwaltung soll sich weiter um Sponsoren für das Projekt bemühen.”
Begründung:
Innerhalb von Politik und Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises wird seit Jahren über die Realisierung des Dachflächenkatasters diskutiert. Mit der oben zitierten Mitteilungsvorlage bekennt sich der Landrat ausdrücklich zu diesem Projekt. Die Suche nach geeigneten Verfahren und Kooperationspartnern – zum Beispiel die kreisangehörenden Kommunen oder die Handwerkerschaft – sowie die Suche nach Sponsoren haben den Prozess verzögert.
Dennoch eilt die Sache, denn es winken Fördergelder, die es für die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreisen, seinen Unternehmen und ihn selbst zu nutzen gilt und die ansonsten verloren gehen.
So gilt seit dem 15.03.2011 das Marktanreizprogramm. Die Verwaltung sollte so schnell es geht prüfen, auf welchen weiteren kreiseigenen Liegenschaften eine Installation von Anlagen aus dem Bereich der erneuerbare Energien möglich ist.
Nach § 13 EEWärmeG wird in den Jahren 2009 bis 2012 die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme bedarfsgerecht mit bis zu 500 Millionen pro Jahr gefördert.
Über das BAFA sind unter anderem förderfähig die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen bis einschließlich 40 m2 Bruttokollektorfläche, die Warmwasserbereitung, Pufferspeichervolumina. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen, freiberuflich Tätigen, auch Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.
Quelle: www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/vorschriften/energie_ee_richtlinie_15_03_2011.pdf
- Dateien:
- 012_Solarkataster.pdf42 K