GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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Von: Geschäftsführung

Die GRÜNE Kreistagsfraktion stellt zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren, Familie und Integrationsfragen am 06. April 2011 den Antrag:

 

„Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag wie folgt zu beschließen.

Der Rhein-Erft-Kreis tritt der „Charta der Vielfalt“ bei. Der Landrat wird gebeten, den Antrag zum Beitritt an die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu stellen.

“ Begründung:

Die Charta der Vielfalt ist eine von der Bundesregierung begrüßte und unterstützte Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen. Sie will Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in die Unternehmenskultur in Deutschland voranbringen. Daher sollte der Rhein-Erft-Kreis sowohl als Arbeitgeber selbst der Charta beitreten und sich den Zielen verpflichtet fühlen, als auch die Unternehmen im Rhein-Erft-Kreis zu einer entsprechenden Selbstverpflichtung ermuntern.

Der Wortlaut der „Charta der Vielfalt“:

Die Vielfalt der modernen Gesellschaft, beeinflusst durch die Globalisierung und den demografischen Wandel, prägt das Wirtschaftsleben in Deutschland.

Wir können wirtschaftlich nur erfolgreich sein, wenn wir die vorhandene Vielfalt erkennen und nutzen. Das betrifft die Vielfalt in unserer Belegschaft und die vielfältigen Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Geschäftspartner. Die Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Talenten eröffnet Chancen für innovative und kreative Lösungen.

Die Umsetzung der „Charta der Vielfalt“ in unserem Unternehmen hat zum Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Die Anerkennung und Förderung dieser vielfältigen Potenziale schafft wirtschaftliche Vorteile für unser Unternehmen.

Wir schaffen ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens. Dieses hat positive Auswirkungen auf unser Ansehen bei Geschäftspartnern, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern der Welt.

Im Rahmen dieser Charta werden wir

 

    •  

      eine Unternehmenskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jedes Einzelnen geprägt ist. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Vorgesetzte wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt den Führungskräften bzw. Vorgesetzten eine besondere Verpflichtung zu;

       

    •  

      unsere Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserem Leistungsanspruch gerecht werden

       

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      die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb des Unternehmens anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertschätzen und für das Unternehmen gewinnbringend einsetzen

       

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      die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen

       

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      über unsere Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben

       

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      unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversity informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einbeziehen.

       

 

Wir sind überzeugt: Gelebte Vielfalt und Wertschätzung dieser Vielfalt hat eine positive Auswirkung auf die Gesellschaft in Deutschland.“

Die Charta der Vielfalt wurde im Dezember 2006 ins Leben gerufen.

Über 700 Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und diverse Städte sind seitdem der Charta beigetreten. Erstunterzeichner waren Daimler Chrysler, die Deutsche Bank, die Deutsche BP und die Deutsche Telekom AG. Inzwischen haben auch der Deutsche Bundestag, die Agentur für Arbeit und sowie die Städte Osnabrück, Ravensburg, Aachen, Bielefeld, Hattingen, Münster, die Bezirksregierung Detmold u.a. der Charta unterzeichnet.

Unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Umfeld arbeiten können, das frei von Vorurteilen ist. Unterschiedliche Fähigkeiten und Talente eröffnen Unternehmen und Verwaltungen Chancen für Innovationen und kreative Lösungen. Vielfalt ist ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor.

Die zunehmende Verbreitung von Diversitätsansätzen und weiteren gleichstellungspolitischen Maßnahmen zeigt, dass die Wirtschaft die Themen Gleichbehandlung und Vielfalt als Chance für wirtschaftlichen Erfolg entdeckt hat. So ist der Personalentwicklungsansatz „Diversity Management“ als ein Gesamtkonzept eben gerade zur Schaffung eines vorurteilsfreien und von Vielfalt geprägten Arbeitsumfeldes zu verstehen.

Das Konzept bezieht sich auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Menschen in vielfältig zusammengesetzten Belegschaften und umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen einer gezielten Nutzung und bewussten Förderung von personaler Vielfalt. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich alle Unternehmen und Dienststellen, die Grundsätze der Charta zu erfüllen. Ein entsprechendes Signal des Rhein-Erft-Kreis wäre ausdrücklich zu begrüßen.