GRÜNEN Kreistagsfraktion Rhein-Erft

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Von: Horst Lambertz

Die schwarz-gelbe Landesregierung plant insbesondere wegen des gerichtlich gescheiterten Neubaus des Kohlekraftwerks in Datteln, das auf einem planungsrechtlich unzulässigen Areal errichtet wird, den Landesentwicklungsplan zu ändern. Die Träger öffentlicher Belange beteiligen sich durch Stellungnahmen an diesem Änderungsverfahren.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie des Rhein-Erft-Kreis beschloss jetzt auf Vorschlag der Verwaltung eine Stellungnahme, die von den GRÜNEN für verbesserungsfähig gehalten wurde.

„Die einstimmige Beschlusslage ist zwar nicht falsch, aber nicht optimal.“, so Horst Lambertz von der GRÜNEN Fraktion. „Gerade von dem zuständigen Gremium des selbsternannten „führenden Energiekreises“ in NRW hätte ich erwartet, dass die Stellungnahme die Problematik gründlicher aufarbeitet. 

Der GRÜNE Antrag, den ich aus der Vorlage zu den Regionalräten Köln und Düsseldorf entwickelt habe (beide Regierungspräsidenten gehören übrigens der Partei des geschäftsführenden Ministerpräsendenten an), hätte hier für mehr Klarheit gesorgt und die Stellungnahme erweitert und verbessert.

Da dies als Tischvorlage von den anderen Fraktionen nicht verarbeitet werden konnte, sehen wir in der Aufnahme des Antrages in die Niederschrift einen Teilerfolg.“

Nach Vorstellung der GRÜNEN und der Regierungspräsidien in Köln und Düsseldorf sollte die Landesentwicklungsplanung das Ziel verfolgen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung und die Effizienz der Ausnutzung von Energieträgern wesentlich zu steigern. Das Leitungsnetz und die Stromspeicherkapazitäten müssen angepasst und ertüchtigt werden. 

Der LEP soll laut schwarz-gelber Landesregierung 36 Standorte für Großkraftwerke ausweisen, was den Umstieg auf regenerative Energien und auf Kraft-Wärme-Kopplung in kleineren Anlagen erheblich erschwert und verzögert. 

Die Ausweisung von Windkraftanlagen wird sehr restriktiv gehandhabt. 80 Prozent der Kommunen würden danach keinerlei Flächen für Windenergienutzung ausweisen können.